Unternehmerkredit, Beantragung
Wenn Sie für Ihr gewerbliches Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Kredit mit tilgungsfreien Zeiten beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hilft Unternehmen bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise.
Sie können eine Förderung bis zu EUR 100 Millionen bekommen für:
- alle Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
- für Betriebsmittel / laufende Kosten, wie Miete, Gehälter und Warenlager,
- den Kauf anderer Unternehmen oder eine Beteiligung an diesen,
- den Kauf von Vermögenswerten von anderen Unternehmen (z. B. Produktionsanlagen),
Keine Förderung bekommen Sie:
- wenn Ihr Unternehmen vor dem 31.12.2019 schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war (vor der Corona-Krise),
- wenn Sie während der Laufzeit Ihres Kredits Gewinne oder Dividenden ausschütten
- für Umschuldungen oder Verlängerungen bestehender Darlehen,
- wenn Sie die Inanspruchnahme Ihrer Kreditlinie bei Ihrer Hausbank ablösen wollen,
- für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
- wenn Sie Existenzgründer sind oder Ihr Unternehmen weniger als 5 Jahre existiert,
- für Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen,
- für sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Kauf eigener Unternehmensanteile,
- für wohnwirtschaftliche, gemeinnützige und kommunale Nutzung im Falle von Vermietung und Verpachtung,
- wenn Ihr Unternehmen von beihilferechtlicher Förderung ausgeschlossen ist,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Sie können maximal EUR 100 Millionen Kredit bekommen. Der Höchstbetrag Ihres Kredits ist begrenzt auf
- 25 Prozent Ihres Jahresumsatzes 2019 oder
- das Doppelte Ihrer Lohnkosten 2019 oder
- den Liquiditätsbedarf
- für 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens EUR 50 Millionen im Jahr),
- für 12 Monate bei großen Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten unabhängig vom Umsatz im Jahr).
Bei Krediten über EUR 25 Millionen können Sie nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme Ihres Unternehmens als Kredit bekommen.
Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen und tätige Beteiligungen
Für den Kredit zahlen Sie einen reduzierten Zinssatz zwischen 1,00 bis 2,12 Prozent im Jahr. Ihr individueller Zinssatz hängt ab von
- Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen (Bonität) und
- der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen besonders günstige Zinskonditionen.
Sie können bis zu 3 Jahre nach der Auszahlung des Kredits zunächst nur Zinsen zahlen (tilgungsfreie Anlaufzeit). So haben Sie in der ersten Zeit nach der Investition größeren finanziellen Spielraum.
Für Ihre Maßnahme können Sie folgende Laufzeitvarianten des Kredits wählen:
- für die Kredite über EUR 800.000:
- bis zu 6 Jahre Laufzeit
- mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
- und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
- bis zu 6 Jahre Laufzeit
- für die Kredite bis EUR 800.000:
- bis zu 10 Jahre Laufzeit
- mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
- und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
- bis zu 10 Jahre Laufzeit
- wenn Sie ausschließlich laufende Kosten (Betriebsmittel und Warenlager) finanzieren:
- bis zu 2 Jahre Laufzeit
- mit einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit und
- Tilgung in einer Summe am Laufzeitende.
- bis zu 2 Jahre Laufzeit
Wenn Sie Investition durchgeführt haben abgeschlossen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für Ihre Maßnahme ausgegeben haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall müssen Sie eine extra Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können die Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderleistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.
Anträge können stellen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland, die Anträge für Tochtergesellschaften in Deutschland stellen
- die mindestens 5 Jahre bestehen
- die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland, die Anträge für Tochtergesellschaften in Deutschland stellen
- die mindestens 5 Jahre bestehen beziehungsweise freiberuflich tätig sind
- gewerbliche Sozialunternehmen
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- die mindestens 5 Jahre bestehen
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen kreditwürdig sein
- Ihre Maßnahme muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Ihr Unternehmen darf während der Laufzeit des Kredits keine Gewinne und Dividenden auszahlen (marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber sind möglich)
- die Laufzeit des Kredits muss mindestens 2 Jahre betragen
Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.
- Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Sparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
- Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
- Bereiten Sie Ihren Antrag vor dem Termin mit dem Finanzierungspartner mit dem onlinebasierten KfW-Förderassistenten vor. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der KfW und tragen Sie die KfW-Förderassistenten abgefragten Angaben ein. Wenn Sie damit fertig sind, bekommen Sie automatisch eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Drucken Sie die Zusammenfassung aus und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank/ Finanzpartner mit.
- Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
- Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
- Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
- Sie bekommen dann über Ihre Hausbank/ Finanzpartner von der KfW Bescheid, ob Ihr Kredit bewilligt wird.
- Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag auf Anforderung aus.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für die Maßnahme ausgegeben haben. Diesen Nachweis reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihren Nachweis und leitet diesen an die KfW weiter.
- Antragstellung im Rahmen des KfW-Sonderprogramms
- bis zum 31.12.2020, danach reguläre Bedingungen
- vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel über Ihre Hausbank/Finanzpartner nach der Vollauszahlung des Kredits
entfällt
Die KfW braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona Hilfe
- Kumulierungserklärung Kleinbeihilfen und niedrigverzinsliche Darlehen oder
- Kumulierungserklärung des Endkreditnehmers/Beteiligungsnehmers
- bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU (wenn Ihr Unternehmen eigenständig ist und nicht mit anderen Unternehmen verflochten ist) oder
- Selbsterklärung KMU (Anlagen 3-5) mit Merkblatt KMU-Definitionen (wenn Ihr Unternehmen nicht eigenständig ist und mit anderen Unternehmen verflochten ist)
- Einwilligung für Auskunftsanfragen (zum Beispiel für eine SCHUFA-Auskunft)
- für nicht bilanzierende Antragsteller: Einwilligungserklärung
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Merkblatt KfW-Unternehmerkredit auf der Internetseite der KfW
- KfW-Gesetz
- EU-Beihilferegelung