Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Hösbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Termin vereinbaren
Diese Website nutzt die Online-Terminbuchungssoftware cituro, um Ihnen eine Online-Terminbuchung anbieten zu können.
Verarbeitungsunternehmen
cituro GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Online-Terminbuchung

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Die erfassten Daten zur Terminbuchung beschränken sich auf das Notwendigste, um Termine effizient zu organisieren. Dies umfasst Name, Kontaktdaten (ggf. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und den jeweiligen Terminwunsch und Art des Termins. Diese Daten dienen ausschließlich der Terminverwaltung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dient dem öffentlichen Interesse an der reibungslosen Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Ort der Verarbeitung
cituro GmbHPeter-Dörfler-Straße 3086199 Augsburg
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

2 Tage
Datenempfänger

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@cituro.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Hösbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Integration von Ausländern, Informationen

Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, informieren.

Für die Integration der rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig, wie die eigene Bereitschaft, bestehende Integrationsangebote anzunehmen und die Integration selbst zu wollen und zu unterstützen. Integration ist keine Einbahnstraße sondern gegenseitiges Geben und Nehmen. Eine echte Integration ist aber nur dann möglich, wenn die Zahl der zu Integrierenden begrenzt ist und durch eine sozialverträgliche Steuerung des Zuzugs von Ausländern die Akzeptanz der Bevölkerung gewahrt wird.

Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (siehe verschiedene Aufenthaltstitel unter "Verwandte Themen") ist ein erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung.

Ohne Sprache keine Integration! Nur wer Deutsch spricht, kann sich im täglichen Leben zurechtfinden, einen Schulabschluss erwerben und am Arbeitsmarkt aktiv teilnehmen. Sprache ist der erste Schritt in die Mitte unseres Lebens. Solche wichtigen Sprachkenntnisse vermittelt der Integrationskurs.

Der allgemeine Integrationskurs beinhaltet einen Sprach- und einen Orientierungskurs. Der Sprachkurs mit 600 Stunden hat zum Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Der Orientierungskurs mit 100 Stunden dient der Orientierung in der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands und enthält schwerpunktmäßig Inhalte zur Wertevermittlung insbesondere zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Um die Kurse flexibler für die jeweilige Zielgruppe zu gestalten, können bei Bedarf spezielle Integrationskurse eingerichtet werden (z.B. bei erhöhtem Betreuungsaufwand), die dann bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Stunden im Orientierungskurs umfassen.

Für die Teilnahme am Integrationskurs haben Teilnahmeberechtigte einen Kostenbeitrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu leisten. Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann hiervon auf Antrag befreit werden.

Nach § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben erwachsene Ausländer und Ausländerinnen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und nicht bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, in der Regel Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges, aus bestimmten humanitären Gründen oder als langfristiger Aufenthaltsberechtigter (EU) erhalten haben. Entsprechende Bestätigungen der Teilnahmeberechtigung erteilen die Ausländerbehörden.

Andere Ausländer und Ausländerinnen und deren Familienangehörige können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze für eine Kursteilnahme zugelassen werden (vgl. § 44 Abs. 4 AufentG). Dies gilt auch für Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind sowie für Ausländer, die im Besitz einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Abs. 5 AufenthG sind. Deutsche Staatsangehörige, die integrationsbedürftig sind (weil sie z.B. im Ausland aufgewachsen sind), können ebenfalls zum Integrationskurs zugelassen werden.

Neben dem Aspekt des FÖRDERNS von Integration ist auch der Aspekt des FORDERNS im Aufenthaltsgesetz verankert. § 44a AufenthaltG regelt die Voraussetzungen, unter denen Ausländer zum Integrationskurs verpflichtet werden können, u.a. bei Fehlen einfacher Deutschkenntnisse. Wird einer solchen Verpflichtung nicht nachgekommen, sind Sanktionsmaßnahmen, wie etwa die Verhängung eines Bußgeldes, vorgesehen. Gemäß § 8 Abs.3 Satz 6 AufenthG soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, bis der Integrationskurs erfolgreich (entspricht B1 Niveau GER) abgeschlossen wurde. Ob der Ausländer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahmen am Integrationskurs verletzt, ist im Übrigen bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen (vgl. § 8 Abs. 3 AufenthG). Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht insofern ein Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus und Integrationsfortschritt.

Neben verbesserten Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben, kann der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses den betroffenen Ausländern auch die Einbürgerung erleichtern. Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) legt fest, dass in diesen Fällen ein Anspruch auf Einbürgerung hinsichtlich der Aufenthaltsdauer schon nach sieben statt nach acht Jahren rechtmäßig gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland besteht (§ 10 Abs. 3 Satz 1 StAG), sofern auch die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben sind.

  • Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
  • Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)

Landratsamt Aschaffenburg

AdresseLandratsamt Aschaffenburg
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
+49 6021 394-0+49 6021 394-0
+49 6021 394-999+49 6021 394-999

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)