Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr neues Unternehmen binnen einer Woche nach Start bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Beschäftigte haben oder allein arbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert gegebenenfalls Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Diese Anmeldung und eine eventuelle Beitragszahlung sind Sache der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Als unternehmerisch selbstständig oder freiberuflich tätige Person können Sie sich freiwillig versichern.
Für eine Anmeldung müssen Sie der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
- die Art und den Gegenstand (Tätigkeiten) des Unternehmens,
- die Zahl der Versicherten,
- den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
- in den Fällen ohne festen Unternehmenssitz im Inland den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten
mitteilen.
Ausnahme: Wenn Sie Ihr gewerbliches Unternehmen beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, entfällt für Sie die zusätzliche Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet. Sie gelten somit bei dieser als angemeldet. Alle Änderungen oder die Beendigung der selbstständigen Tätigkeit oder des Unternehmens müssen Sie bitte jedoch trotz Gewerbeum- oder abmeldung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Die Berufsgenossenschaften sind in der Regel für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche zuständig. Sie sind nach Branchen gegliedert.
Unfallkassen sind zuständig für öffentliche Einrichtungen (Bildungseinrichtungen) und Unternehmen der öffentlichen Hand.
Für Ihr Unternehmen ist immer nur eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile unterschiedlicher Branchen hat. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ergibt sich dann aus dem Unternehmensschwerpunkt, also der Haupttätigkeit. Ein Wahlrecht gibt es nicht.
Als Unternehmerin, Unternehmer, Freiberuflerin oder Freiberufler als Person sind meist nicht automatisch selbst versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.
- Sie haben ein Unternehmen neu gegründet.
- Sie haben die Unternehmensform oder die Tätigkeit geändert.
Wenn Sie Ihr anzeigepflichtiges Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden:
- Die Anzeige erfolgt automatisch.
- Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter.
- Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen vorlegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.
In allen anderen Fällen können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige und freiberufliche Tätigkeit online oder per Post anmelden.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
- Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der DGUV herunter.
- Bitte ergänzen Sie erforderliche Angaben oder Unterlagen.
- Schicken Sie das Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Gebühr: keine
-
Erforderliche Unterlage/n
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- § 192 Absatz 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)