Technischer Verbraucherschutz, Durchführung von Maßnahmen zur Produktsicherheit
Produktsicherheit
Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Geräte und Produkte für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.
Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sowie an europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten werden EU-weit ausgetauscht.
Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d.h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.
Die Gewerbeaufsicht
- berät Hersteller und Importeure bei Fragen zur CE- Kennzeichnung technischer Produkte (Erklärung, dass die Anforderungen einschlägiger EU-Verordnung bzw. EU-Richtlinien an die Beschaffenheit des Produktes eingehalten werden), zu europäischen Sicherheitsstandards und zu Konformitätsbewertungsverfahren,
- kontrolliert technische Produkte auf Messen, Ausstellungen, im Handel - auch im Online-Handel - durch gezielte Stichproben,
- kontrolliert technische Produkte im Einzelfall beim Hersteller, Händler oder Importeur,
- nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil und
- zieht unsichere Produkte aus dem Verkehr.
Wenn Sie Fragen zu Sicherheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und den Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen wahrgenommen. Dabei übernimmt jedes Gewerbeaufsichtsamt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden für den Bereich der technischen Produktsicherheit sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern, Kompetenzzentrum Marktüberwachung.
- Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
- Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten (Marktüberwachungsgesetz - MüG)
- Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)