Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Hösbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Termin vereinbaren
Diese Website nutzt die Online-Terminbuchungssoftware cituro, um Ihnen eine Online-Terminbuchung anbieten zu können.
Verarbeitungsunternehmen
cituro GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Online-Terminbuchung

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Die erfassten Daten zur Terminbuchung beschränken sich auf das Notwendigste, um Termine effizient zu organisieren. Dies umfasst Name, Kontaktdaten (ggf. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und den jeweiligen Terminwunsch und Art des Termins. Diese Daten dienen ausschließlich der Terminverwaltung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dient dem öffentlichen Interesse an der reibungslosen Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Ort der Verarbeitung
cituro GmbHPeter-Dörfler-Straße 3086199 Augsburg
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

2 Tage
Datenempfänger

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@cituro.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Hösbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Staatsangehörigkeit, Beantragung als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben, mit Deutschland eng verbunden sind und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, können Sie eine Einbürgerung beantragen.

Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Voraussetzung ist, dass Sie eng mit Deutschland verbunden sind, zum Beispiel:

  • durch Familienangehörige, die in Deutschland leben
  • durch Ihre deutsche Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren deutschen Ehe- oder Lebenspartner

Wenn Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert sind, muss der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden im öffentlichen Interesse liegen.

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts (BVA). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Sofern Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsbeistand, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

  • Sie sind Ausländerin und Ausländer und leben im Ausland. Sie haben eine enge Bindung an Deutschland.

Sie können die enge Bindung an Deutschland nachweisen, zum Beispiel mit:

  • Zertifikate über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens das Zertifikat Deutsch - B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • langjährigen engen Kontakt zu Verwandten beziehungsweise befreundeten Personen in Deutschland
  • längere oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland
  • Immobilienbesitz in Deutschland
  • Schulabschluss oder Berufsausbildung in Deutschland
  • Mitgliedschaft in deutschen Kulturvereinen
  • Tätigkeit für deutsche Behörden, Unternehmen oder Organisationen

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Sie sind handlungsfähig. Das bedeutet, Sie sind mindestens 16 Jahre alt oder werden gesetzlich vertreten.
  • Sie sind straffrei.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie in dem Land, in dem Sie leben, ohne staatliche Hilfe aufbringen.
  • Sie verfügen über eine ausreichende Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter.
  • Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet.
  • Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Bestrebungen.
  • Sie bekennen sich mit der Loyalitätserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • Sie bestehen den Einbürgerungstest.

Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Geprüft wird, ob ausnahmsweise Personen im Ausland eingebürgert werden können. Wesentliche Ermessensgesichtspunkte sind zum Beispiel:

  • Es besteht ein deutsches öffentliches Interesse an der Einbürgerung.
  • Sie sind mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert und der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden liegt im öffentlichen Interesse

Die Einbürgerung können Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung beziehungsweise online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen. Im Verlauf des Verfahrens müssen Sie den Einbürgerungstest ablegen.

Schriftliche oder persönliche Antragstellung:

  • Sie können vorab per E-Mail, Telefon oder nach Terminvergabe in einem persönlichen Gespräch bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung alle notwendigen Informationen über die Antragstellung und benötigten Unterlagen und Dokumente erhalten.
  • Das Antragsformular können Sie auf der Internetseite des BVA direkt herunterladen.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie den unterschriebenen Antrag per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein.
  • Der Kontakt zur Auslandsvertretung im Rahmen der Antragstellung ist keine Pflicht. Sie können den Antrag mit allen Unterlagen auch direkt beim BVA einreichen. Der Kontakt und die Antragstellung über die Auslandsvertretung werden jedoch empfohlen, da diese zu Ihrem Antrag eine Stellungnahme abgeben muss.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Online-Antragstellung:

  • Rufen Sie auf dem Bundesportal den Online-Antrag auf und füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus.
  • Fügen Sie die geforderten Unterlagen als Dateien an.
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.
  • Um eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag anfertigen zu können, nimmt die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt auf.

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):

  • Zur Ablegung des Einbürgerungstests erhalten Sie von der zuständigen Auslandsvertretung eine Einladung.
  • Nach der Entscheidung des BVA müssen Sie die Verwaltungsgebühr bezahlen.
  • Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, wird das BVA Ihre Einbürgerungsurkunde an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
  • Sollte das BVA Ihren Antrag ablehnen, erhalten Sie im Regelfall ebenfalls über Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung einen Ablehnungsbescheid.

Es gibt keine Frist.

Hinweis:

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.  

Einbürgerungsurkunde für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 255 EUR

Einbürgerungsurkunde für miteingebürgertes minderjähriges Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Verwaltungsgebühr: 51 EUR

Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 255 EUR

Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Verwaltungsgebühr: 25 EUR - 51 EUR

Die Prüfung Ihres Antrags ist möglicherweise mit aufwendigen Ermittlungen verbunden. (14 bis 29 Monate)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Einbürgerung
    • Nachweise zur Abstammung und Identität, zum Beispiel:
      • ausländische Personaldokumente, zum Beispiel:
        • Reisepass
        • Identitätskarte
        • Ausländerausweis
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
    • Nachweise über den Erwerb oder Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
    • Weitere hilfreiche Unterlagen, soweit zutreffend:
      • Namensänderungsurkunden beziehungsweise -bescheinigungen
      • Unterlagen zum Sorgerecht bei Anträgen von Kindern unter 16 Jahren
      • Zertifikate über deutsche Sprachkenntnisse, mindestens das Zertifikat Deutsch – B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

    Weitere Unterlagen, die Ihre engen Bindungen zu Deutschland belegen, zum Beispiel:

    • Zeugnisse deutscher Schulen oder Hochschulen
    • Flugtickets, die Besuche in Deutschland belegen
    • Grundbuchauszüge deutscher Immobilien in Ihrem Besitz
    • Arbeitsverträge mit deutschen Unternehmen

    Weitere Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen:

    • Sie müssen alle Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beilegen.
    • Fremdsprachige Unterlagen und Nachweise legen Sie mit einer Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin oder einen vereidigten Übersetzer vor.

  • § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Bundesverwaltungsamt

AdresseBundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
+49 221 758-0+49 221 758-0
+49 221 758-2823+49 221 758-2823

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)