Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Hösbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Termin vereinbaren
Diese Website nutzt die Online-Terminbuchungssoftware cituro, um Ihnen eine Online-Terminbuchung anbieten zu können.
Verarbeitungsunternehmen
cituro GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Online-Terminbuchung

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Die erfassten Daten zur Terminbuchung beschränken sich auf das Notwendigste, um Termine effizient zu organisieren. Dies umfasst Name, Kontaktdaten (ggf. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und den jeweiligen Terminwunsch und Art des Termins. Diese Daten dienen ausschließlich der Terminverwaltung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dient dem öffentlichen Interesse an der reibungslosen Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Ort der Verarbeitung
cituro GmbHPeter-Dörfler-Straße 3086199 Augsburg
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

2 Tage
Datenempfänger

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@cituro.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Hösbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Programmfüllender Spielfilm oder Dokumentarfilm, Beantragung einer Förderung für die Herstellung

Wenn Sie einen künstlerisch herausragenden programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm produzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Sie sind Produzentin oder Produzent eines geplanten Spielfilms oder Dokumentarfilms? Dann können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um den Film herzustellen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.

Gefördert wird die Herstellung eines programmfüllenden Spielfilms oder Dokumentarfilms von mindestens 79 Minuten Länge. Der Film darf noch nicht in Produktion sein.

Es werden Zuschüsse von bis zu 500.000 EUR vergeben, in begründeten Ausnahmefällen von bis zu 1.000.000 EUR.

Gefördert werden in der Regel nur Spielfilme und Dokumentarfilme, deren Herstellungskosten bis zu 5.000.000 EUR betragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Filme mit höheren Herstellungskosten gefördert werden.

Ihr Film muss unter anderem eine "erhebliche deutsche kulturelle Prägung" im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel die deutsche Originalsprache des Films, die Herkunft der Regie, der Firmensitz der Produktionsfirma sowie die Finanzierung und die Erstauswertung in Kinos in Deutschland.

Projekte, die mit Mitteln von Hochschulen finanziert werden sollen, können nicht gefördert werden, beispielsweise Übungs- und Abschlussfilme.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen. Sie müssen es dann in wesentlichen Punkten weiterentwickelt haben und in einer separaten Anlage detailliert darlegen, was Sie verändert haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Ihr Filmvorhaben als Produzentin oder Produzent kann gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm von mindestens 79 Minuten Länge, der für die öffentliche Auswertung in Kinos bestimmt und geeignet ist.
  • Sie haben mit den Dreh oder Animationsarbeiten noch nicht begonnen.
  • Es liegt eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung im Sinne der BKM-Filmförderungsrichtlinie vor. Dazu können zählen:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch
    • die Regisseurin oder der Regisseur besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben
    • ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder besitzen die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
    • die finanzielle Beteiligung der Herstellerin oder des Herstellers beziehungsweise mehrerer Herstellungsfirmen jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland ist
      • mindestens so groß wie die größte finanzielle Beteiligung einer an der Herstellung beteiligten ausländischen Herstellungsfirma oder
      • bei gemeinsamer Beteiligung mehrerer ausländischer Herstellungsfirmen mit Sitz in demselben Land mindestens so groß wie die größte summierte Beteiligung ausländischer Herstellenden mit Sitz in demselben Land.
    • die federführende Produzentin oder der federführende Produzent hat ihren oder seinen Wohnsitz in Deutschland oder ist Bürgerin beziehungsweise Bürger eines Landes des Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz.
  • Die Herstellungskosten Ihres Films betragen maximal 5.000.000 EUR. Nur in begründeten Ausnahmen können Filme mit höheren Herstellungskosten berücksichtigt werden.
  • Die Förderung soll insgesamt 80 Prozent der veranschlagten, anerkannten Herstellungskosten nicht übersteigen.
  • Sie beteiligen sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Films, im Regelfall mindestens 5 Prozent.
  • Sie produzieren eine finale Fassung des Films auf Deutsch. Bei Dokumentarfilmen sind deutsche Untertitel für die Kinoauswertung ausreichend.
  • Sie erstellen eine Version mit deutschen Untertiteln für Hörgeschädigte und mit deutscher Audiodeskription für Sehgeschädigte.
  • Sie halten die gesetzlichen Sperrfristen nach der Erstauswertung im Kino gemäß dem Filmförderungsgesetz und gegebenenfalls ergänzender Richtlinien ein.

Sie müssen den Antrag auf Förderung online über das Bundesportal stellen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de.
  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Dateiformaten PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei, hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die BKM prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
  • Die unabhängige Jury prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Sie erhalten einen Vorbescheid der BKM, ob Ihr Projekt zur Förderung empfohlen oder abgelehnt wurde.

Wenn Ihr Projekt zur Förderung empfohlen wurde:

  • Die Filmförderungsanstalt (FFA) kümmert sich um die Förderabwicklung. Weitere Details werden Ihnen im Förderungs-Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
  • Sie können mit der Filmproduktion erst beginnen, nachdem der Zuwendungsbescheid der FFA rechtskräftig geworden ist.
  • Um den Zuwendungsbescheid von der FFA zu erhalten, müssen unter anderem die Finanzierung des Films gesichert und entsprechende Nachweise sowie mögliche zusätzliche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden. Entsprechende Informationen werden Ihnen zusammen mit dem Vorbescheid der BKM mitgeteilt.
  • Nach Fertigstellung des Films müssen Sie einen Verwendungsnachweis abgeben. Damit sind zum Beispiel die Schlusskostenabrechnung sowie Beleg-Exemplare des Films gemeint.
  • Informieren Sie die BKM und die Filmförderungsanstalt fortlaufend über Kinostart, Festivalteilnahmen, Preise und Nominierungen und andere Details.
  • Nachdem der Film produziert wurde, müssen Sie dem Bundesarchiv eine Kopie des Films einreichen und ihn gemäß dem Bundesarchivgesetz eintragen lassen.

Die aktuellen Einreichtermine können Sie der Website der BKM entnehmen. Der Antrag ist bis zum Ablauf der Einreichfrist beim Bundesportal zu stellen.

kostenlos

8 bis 10 Wochen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Kurzbeschreibung, maximal 1 DIN-A4-Seite
    • bei Spielfilmen: Drehbuch in deutscher Sprache
    • bei Animationsfilmen: gegebenenfalls zusätzlich Storyboard
    • bei Dokumentarfilmen: Treatment von 20-50 Seiten
    • Nachweis der geschlossenen Rechtekette
    • Firmenprofil mit Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma
    • Filmografie der Regie mit
      • Angaben zur Staatsangehörigkeit
      • Angaben zu bisherigen Filmen
      • gegebenenfalls Sichtungs-Links, zum Beispiel Teaser oder Referenzfilme
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe, inklusive Absichtserklärungen, falls vorhanden
    • Besetzungsliste, inklusive Absichtserklärungen wichtiger darstellenden Personen beziehungsweise Protagonistinnen oder Protagonisten, falls vorhanden
    • Finanzierungsplan, inklusive
      • Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbausteine
      • Angaben zu Sitzungsterminen der Förderungen
      • Angaben zur Berechnung des Eigenanteils
    • Vorkalkulation der Herstellungskosten
    • Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
    • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen, welche Änderungen Sie am Projekt vorgenommen haben

  • §§ 13, 16 und 17 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)