Erste Juristische Staatsprüfung, Anmeldung
Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).
Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.
Studierende, die sich für die Erste Juristische Staatsprüfung anmelden, müssen je an einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben und hierüber einen Leistungsnachweis erbringen.
Außerdem müssen sie an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen ("Fremdsprachenschein").
Daneben müssen drei Monate an praktischer Studienzeit absolviert werden.
Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren").
Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie ein Nutzerkonto der BayernID. Es genügt eine Registrierung per Benutzername und Passwort, höhere Sicherheitslevel werden selbstverständlich auch akzeptiert.
Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen und laden Sie diese während des Anmeldevorgangs im Uploadbereich hoch. Sofern nicht alle notwendigen Nachweise mit der Anmeldung eingereicht werden können, reichen Sie die noch fehlenden Unterlagen bitte bis spätestens drei Arbeitstage nach dem Vorlesungsende des laufenden Semesters an die E-Mail-Adresse pruefungsamt@stmj.bayern.de nach.
Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Anmeldevorgangs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Sofern der Bekanntgabe von Bescheiden in den Postkorb der BayernID zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung elektronisch übermittelt. Sofern dem nicht zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung schriftlich bekanntgegeben.
Die Studenten haben sich unmittelbar im Anschluss an das Studium der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen.
Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt gleichzeitig mit dem Semester (Wintersemester: 1. Oktober, Sommersemester: 1. April des Jahres) und endet jeweils zehn Wochen vor Beginn der Prüfung.
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Beim Landesjustizprüfungsamt einzureichende Unterlagen:
Bitte fassen Sie die Unterlagen in der nachfolgenden Reihenfolge sortiert in einer PDF-Datei zusammen und laden diese am Ende des Anmeldevorgangs über das Onlineformular hoch.
- für das laufende Semester ausgestellte Studienverlaufsbescheinigung (gegebenenfalls zusätzlich von früher besuchten Universitäten) und gegebenenfalls Exmatrikulationsnachweis
- Leistungsnachweise oder entsprechende Bestätigung der Universität über das Bestehen folgender Leistungen (§ 24 JAPO):
- Zivilrecht für Fortgeschrittene
- Strafrecht für Fortgeschrittene
- Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
- fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder rechtswissenschaftlich ausgerichteter Sprachkurs gemäß § 24 Abs. 2 JAPO
- Bescheinigung über die Juristische Universitätsprüfung, falls diese Prüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde
- Nur bei Freiversuchsteilnehmern, die die Voraussetzungen der Nichtanrechnung von Semestern gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 Nrn. 2, 3 oder 4 JAPO nachweisen wollen:
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss einer Zusatzausbildung oder Moot Court-Teilnahmebestätigung oder Law-Clinic-Teilnahmebestätigung (§ 37 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 JAPO)
- Nachweis über Gremientätigkeit (§ 37 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 JAPO)
- Schwerbehindertenausweis und amtsärztliches Attest (§ 37 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JAPO)
- Nur bei Freiversuchsteilnehmern, die das Studium durch Beurlaubungen unterbrochen haben: Die Nachweise sind für jedes Urlaubssemester beizufügen.
- im Auslandsstudium erworbene(r) Leistungsnachweis(e) im ausländischen oder internationalen Recht für jedes Auslandssemester mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die Sie selbst anfertigen können
- Nachweis über die im Auslandsstudium besuchten Lehrveranstaltungen
- Immatrikulationsnachweis der ausländischen Universität
- Ärztliche(s) Attest(e): (Das Attest muss grundsätzlich Studierunfähigkeit für mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit belegen. Außerdem muss es Angaben über Art und Dauer Ihrer Erkrankung enthalten.)
- Nachweis sonstiger Gründe
- Nur für Prüflinge, die die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität außerhalb Bayerns erfolgreich abgelegt haben:
Sofern Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität außerhalb Bayerns bereits erfolgreich abgelegt haben, reichen Sie bitte die Bescheinigung der Universität im Original oder beglaubigter Abschrift per Post beim Landesjustizprüfungsamt ein.
Postanschrift:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Landesjustizprüfungsamt
80097 München
- §§ 16 ff. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)
- §§ 5 ff. Deutsches Richtergesetz (DRiG)